Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 01.10.2003

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3427
OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02 (https://dejure.org/2003,3427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 U 136/02 (https://dejure.org/2003,3427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 U 136/02 (https://dejure.org/2003,3427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 20.02.2003)

    Castor.de fährt weiter unter der Obhut der Atomtransportgegner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12 § 823 Abs. 1 § 1004
    Namensrechtliche Abwehransprüche bezüglich der Markenbezeichnung "Castor"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 759
  • GRUR 2003, 722
  • GRUR-RR 2004, 61 (Ls.)
  • MMR 2003, 478
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
    Als einen Abwehranspruch begründende Namenanmaßung im Sinne des § 12 BGB ist bei den im Geschäftsleben geführten Namen nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern grundsätzlich nur eine solcher Namensgebrauch, der geeignet ist, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. etwa BGHZ 119, 237; 126, 208).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
    Als einen Abwehranspruch begründende Namenanmaßung im Sinne des § 12 BGB ist bei den im Geschäftsleben geführten Namen nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern grundsätzlich nur eine solcher Namensgebrauch, der geeignet ist, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. etwa BGHZ 119, 237; 126, 208).
  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
    Vor diesem Hintergrund ist es auszuschliessen, daß die Bezeichnung "CASTOR" für die breite Öffentlichkeit zum Synonym für die Klägerin geworden ist, was Voraussetzung für deren Berühmtheit wäre (hierzu OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909).
  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
    Voraussetzung wäre, daß diese Markenbezeichnung im Verkehr als Hinweis auf die Klägerin verstanden wird ( BGHZ 43, 245 (252)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7005
OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.10.2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 3 W 2509/03 (https://dejure.org/2003,7005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung von Werbeanzeigen für "Fett-weg-Pillen"; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbebehauptung für Schlankheitsmittel; Verhängung von Ordnungsgeld wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Schlankheitspillen; Problematik des unbestimmten ...

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890; UWG § 3
    Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei Wettbewerbswidrigkeit einer konkreten Anzeige

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 445 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
    Die Schuldnerin hat unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 26.10.2000 (GRUR 2001, 453 ff. - TCM - Centrum) vorgetragen, dass gegen das von dem Gläubiger erstrittene Unterlassungsurteil lediglich die identische Werbung, jedoch nicht die mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Werbung verstosse.

    Ein solcher Unterlassungstitel erfasst dann allerdings ohne irgendwelche Zweifel nur die erneute und unveränderte wörtliche Wiedergabe der Annonce (siehe BGH im Urteil vom 26.10.2000 a.a.O. TCM - Centrum, Seite, 453 rechte Spalte).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
    Eine Antwort, wie diese Prüfung vorzunehmen ist, findet sich zum einen in der Entscheidung des BGH vom 11.10.1990 (I ZR 35/39, GRUR 91, Seite 254 ff. "unbestimmter Unterlassungsantrag").
  • OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06

    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung

    Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht