Rechtsprechung
OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
BGB § 12
Castor.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressebericht, 20.02.2003)
Castor.de fährt weiter unter der Obhut der Atomtransportgegner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 12 § 823 Abs. 1 § 1004
Namensrechtliche Abwehransprüche bezüglich der Markenbezeichnung "Castor"
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.05.2002 - 11 O 96/02
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 759
- GRUR 2003, 722
- GRUR-RR 2004, 61 (Ls.)
- MMR 2003, 478
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90
Universitätsname als Warenaufdruck
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
Als einen Abwehranspruch begründende Namenanmaßung im Sinne des § 12 BGB ist bei den im Geschäftsleben geführten Namen nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern grundsätzlich nur eine solcher Namensgebrauch, der geeignet ist, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. etwa BGHZ 119, 237; 126, 208). - BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
McLaren - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
Als einen Abwehranspruch begründende Namenanmaßung im Sinne des § 12 BGB ist bei den im Geschäftsleben geführten Namen nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern grundsätzlich nur eine solcher Namensgebrauch, der geeignet ist, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (vgl. etwa BGHZ 119, 237; 126, 208). - OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97
Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
Vor diesem Hintergrund ist es auszuschliessen, daß die Bezeichnung "CASTOR" für die breite Öffentlichkeit zum Synonym für die Klägerin geworden ist, was Voraussetzung für deren Berühmtheit wäre (hierzu OLG Hamm, NJW-RR 1998, 909). - BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64
Schutz einer Namensabkürzung
Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 136/02
Voraussetzung wäre, daß diese Markenbezeichnung im Verkehr als Hinweis auf die Klägerin verstanden wird ( BGHZ 43, 245 (252)).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Veröffentlichung von Werbeanzeigen für "Fett-weg-Pillen"; Wettbewerbsverstoß wegen irreführender Werbebehauptung für Schlankheitsmittel; Verhängung von Ordnungsgeld wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Schlankheitspillen; Problematik des unbestimmten ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 890; UWG § 3
Reichweite eines Unterlassungstitels im Ordnungsgeldverfahren bei Wettbewerbswidrigkeit einer konkreten Anzeige - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - O 2594/02
- LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2003 - 4 HKO 2594/02
- OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Papierfundstellen
- GRUR 2004, 445 (Ls.)
- GRUR-RR 2004, 61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98
TCM- Zentrum
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Die Schuldnerin hat unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 26.10.2000 (GRUR 2001, 453 ff. - TCM - Centrum) vorgetragen, dass gegen das von dem Gläubiger erstrittene Unterlassungsurteil lediglich die identische Werbung, jedoch nicht die mit dem Ordnungsmittelantrag beanstandete Werbung verstosse.Ein solcher Unterlassungstitel erfasst dann allerdings ohne irgendwelche Zweifel nur die erneute und unveränderte wörtliche Wiedergabe der Annonce (siehe BGH im Urteil vom 26.10.2000 a.a.O. TCM - Centrum, Seite, 453 rechte Spalte).
- BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.10.2003 - 3 W 2509/03
Eine Antwort, wie diese Prüfung vorzunehmen ist, findet sich zum einen in der Entscheidung des BGH vom 11.10.1990 (I ZR 35/39, GRUR 91, Seite 254 ff. "unbestimmter Unterlassungsantrag").
- OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06
Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung …
Im Kernbereich des Unterlassungsgebotes befindet sich der Schuldner selbst dann noch, wenn die neue Handlung zwar nicht gleichwertig, also nahezu identisch ist, aber dieselben sachlichen Elemente des untersagten wettbewerbsrechtlichen Verhaltens aufweist, die allein oder in ihrem Zusammenwirken die Wettbewerbswidrigkeit konkret ausmachen (vgl. BGH GRUR 1993, 157, 158; OLG Nürnberg GRUR-RR 2004, 61, 62;… Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kapitel 65, Rdn. 9).